Wie der News-Dienst Heise.de berichtet, müssen Menschen, deren Gesicht nicht den Normen des elektronischen Reisepasses (ePass) entspricht, zum Beispiel weil ihre Gesichtsformen asymmetrisch sind, folgende Lichtbildbelehrung unterschreiben:
"Hiermit bestätige ich, dass ich von der Ausweisbehörde über die Qualität/Beschaffenheit meines vorgelegten Lichtbildes belehrt wurde. Ich bestehe auf Annahme dieses Lichtbildes durch die Passbehörde. Entstehende Schadensersatzansprüche, wegen Abweisung an einer Landesgrenze oder auf Grund polizeilicher Identitätsvorstellungen, kann ich gegenüber der Passbehörde nicht geltend machen. Die Kosten für einen neuen Ausweis habe ich voll zu tragen."
Obwohl diese Formulierung viele Bürger verunsichert, hat sie nach Ansicht verschiedener Juristen keine rechtliche Bedeutung. So vermutet etwa Gerrit Hornung hinter der Lichtbildbelehrung den Versuch einer “Absicherung gegen staatshaftungsrechtliche Ansprüche". Die Passämter oder die Bundesdruckerei würden wohl versuchen, mögliche Haftungsansprüche abzuwehren, die aus Verzögerungen/Abweisungen an der Grenze oder Neuproduktion des Passes resultieren könnten. Um Probleme zu vermeiden, empfehle es sich für den Antragsteller, mit mehreren Fotos bei dem zuständigen Sachbearbeiter zu erscheinen.


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