Wer eigene Fotos hundertprozentig vor Internet-Dieben sichern will, muss sich von der digitalen Welt abkoppeln. Doch andersherum ist jemand, der am Netzleben teilhaben will, nicht völlig schutzlos. Mit einigen einfachen Taktiken spürt man Räuber auf und wehrt sie ab.
Um Bilderklau zu verhindern, muss man den Diebstahl zuerst einmal in den unendlichen Weiten des Webs bemerken. Im zweiten Teil de Artikels steht, wie man Dateien so präpariert, dass sie etwas sicherer sind. Abschließend gibt es einige rechtliche Tipps.
Die „Google“-Suche erlaubt es, ein Referenzbild hochzuladen und nach gleichen Fotos zu suchen. Doch nicht jeder kennt die Zauberworte, die man zusätzlich eingeben kann. Sie spinnen ein feinmaschiges Netz, dem kein Gauner entrinnt.
Der Link www.google.de/imghp führt direkt zur Bildersuche von „Google“. Ein Mausklick auf das Kamerasymbol öffnet ein Fenster, das zwei Möglichkeiten eröffnet, die Suchvorlage einzuspeisen:
In der aktuellen Version ist unten rechts der Eintrag „Einstellungen – Sucheinstellungen“ zu finden, der erweiterte Möglichkeiten bietet. Empfindsame Seelen werden den SafeSearch-Filter aktivieren, der „unangemessene oder anstößige Bilder“ blockiert. Doch da es um knallharte Recherchen geht, bleibt das Schaltkästchen unberührt. Alles andere dient der Bequemlichkeit oder man bezieht „Private Ergebnisse“ (also Inhalte des Gmail-Postfachs, des Online-Speichers „Google Fotos“ oder des sozialen Netzwerks „Google+“) mit ein.
Ein gewiefter Detektiv geht über plumpe Nachforschungen hinaus, indem er die Anfrage im Suchfeld verfeinert. Hier stehen ihm einige Zusätze zur Verfügung:
Beispielsweise hat man ein aufwändiges Produkfoto der eigenen Rolex erstellt, von dem man annimmt, es werde von anderen bei eBay zweckentfremdet.
Nach dem Hochladen der Bilddatei könnte die Anfrage lauten site:ebay.com ~uhr +rolex. Also: Suche bei eBay nach ähnlichen Fotos wie dem hochgeladenen, die unbedingt in Verbindung mit dem Wort „Rolex“ und zudem ähnlichen Wörtern wie „Uhr“, „Zeitmesser“, „Chronometer“ et cetera auftauchen.
Einige dieser Kürzel stellt das Menü von „Einstellungen – Erweiterte Suche“ als eigene Felder bereit. Doch wer sie einmal verinnerlicht hat, wird damit rasch komplexe Abfragen formulieren.
All die hochkomplizierten Abwehrstrategien, die manche Experten empfehlen, wehren keine Langfinger ab. So blockiert beispielsweise ein JavaScript-Befehl auf Webseiten den rechten Mausklick und damit das Kontextmenü „Speichern unter ...“. Doch muss ein Seitenbesucher nur in seinen Browser-Einstellungen JavaScript deaktivieren, um die Schutzmaßnahme auszuhebeln. Ähnliches gilt für spezielle HTML-Angaben, Fotogalerien in „Adobe Flash“ und andere Computerspielereien. Stattdessen sind die einfachen Tricks die wirkungsvollsten.
Eine Maßnahme kann sich ein Fotograf ebenfalls ersparen: darauf hinzuweisen, dass er die Urheberschaft auf die eigenen Bilder beansprucht. Das ist selbstverständlich von deutschem Recht abgedeckt. Es gilt, sobald er den Auslöser seiner Kamera gedrückt hat.
Die wichtigste Diebstahlsicherung besteht aus einem Wasserzeichen. Es wird dezent aufs Bild gedruckt, was es für den Weiterverkauf unbrauchbar macht. Hier gilt es, das richtige Maß zu halten: Sitzt es klein und verschämt in der Ecke, kann es jeder leicht überstempeln oder den Bildrand etwas beschneiden. Besetzt es dagegen fett die Bildmitte, verdrängt es den eigentlichen Sinn eines Fotos: anderen zu gefallen. Programme, die dies automatisch erledigen, sind in der Software-Datenbank auf dieser Website zu finden.
Im Internet muss man gewöhnlich keine riesigen Bilder bereitstellen. Eine vernünftige Größe lässt sich recht genau festlegen: Die knappe Bildschirmgröße reicht aus, also etwa 1.920 mal 1.080 Pixel. Eine solche Datei füllt den Monitor, professionelle Bildräuber können sie jedoch höchstens im Format 10 mal 15 Zentimeter ausgeben. Damit sind sie zumindest für den Poster-, Magazin- oder Leinwanddruck zu klein.
EXIF- und IPTC-Daten sind unsichtbare Informationen in der Bilddatei. Sie geben keine absolute Sicherheit, da sie leicht zu löschen sind. Doch schadet es nichts, sie als Zusatzsicherung zu benutzen. Manche Kameras speichern den Namen ihres Besitzers automatisch, ebenso fügt ihn etwa „Adobe Photoshop Elements“ beim Transfer in seine Datenbank selbstständig ein.
Ganz ausgebuffte Lichtbildner bedienen sich der Steganografie. Hierbei kann man eine Information komplett unsichtbar in einer Bilddatei verbergen. Was ein Bilderräuber nicht weiß, kann er auch nicht wieder löschen. Das schützt zwar nicht vor Diebstahl, hilft aber in einem anderen Zusammenhang: Ein dreister Mensch könnte behaupten, dass er das Bild geschossen hat, woraufhin der eigentliche Urheber vor Gericht den Gegenbeweis antreten muss. Ein Steganografie-Programm, das nicht nur ver-, sondern auch entschlüsseln kann, bringt die Wahrheit zutage. Auch solche Programme enthält unsere Software-Datenbank.
Wer sein Eigentum im Web wiederfindet, muss nicht sofort rechtliche Schritte einleiten. Manchmal sind Nutzer tatsächlich bodenlos naiv in ihren Vorstellungen, was heutzutage kopiert werden darf. Sie entfernen fremdes Eigentum hoffentlich klaglos, nachdem man sie freundlich aufgefordert hat. Erst bei einem Fehlschlag sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Er formuliert eine Unterlassungserklärung, die genug Druck ausüben dürfte.
Die weiteren rechtlichen Folgen erläuterte die regelmäßige Kolumne „Recht“ im FOTO HITS Magazin.
Wer allerdings das Internet täglich nach sämtlichen eigenen Fotos durchstöbert, sollte sich ein anderes Hobby zulegen – es kostet einfach zu viel Zeit und Nerven. Doch zumindest stichprobenartig kann man nach Werken fahnden, die für andere möglicherweise lukrativ sind.