Erstellt von FOTO HITS-Redaktion
| Kategorien:  Notizen  

Einstweilige Verfügung gegen Import von Digitalkameras

Durch die Währungsentwicklung zwischen Euro und Dollar haben in den vergangenen Monaten in verstärktem Maße Fujifilm Digitalkameras den deutschen Markt erreicht, die für den nordamerikanischen Markt vorgesehen waren. Wie Fujifilm mitteilt, verstoßen die Anbieter dieser Digitalkameras gegen geltendes Recht in Europa, denn die Einfuhr von Digitalkameras, die für den amerikanischen Markt bestimmt sind, und deren Vertrieb mit identischer Kennzeichnung innerhalb der EG ist nicht zulässig. Deshalb hat das Unternehmen in den bekannt gewordenen Fällen gegen die Vertreiber eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die betroffenen Händler haben daraufhin die Ware aus ihren Geschäften zurückgenommen und den Vertrieb dieser Produkte eingestellt.

Mit dieser Maßnahme handelt Fujifilm im Sinne des Kunden. Denn Voraussetzung für die Geltendmachung des Hersteller Garantie-Anspruchs ist es, dass eine Originalgarantiekarte vorgelegt wird. Kunden, die dies nicht können weil ihrem Gerät eine solche Garantiekarte nicht beigepackt war, haben lediglich einen Anspruch gegen den Händler bei dem das Gerät erworben wurde. Bei Digitalkameras, deren Verpackung mit einem deutschen Siegel versehen ist, kann man sicher sein, dass die erforderlichen Dokumente beigefügt sind und die europaweite Herstellergarantie besteht.

 

 


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