„Google Fotos“ spürt in einer Fotosammlung selbst dann eine bestimmte Person auf, wenn zwischen den Aufnahmezeitpunkten viele Jahre vergangen sind. Diese Funktion ist in allen europäischen Ländern aus Datenschutzgründen gesperrt. Es gibt freilich einen guten Grund, die Gesichtserkennung freizuschalten: Bequemlichkeit. Denn dank ihr muss man sich nicht die Mühe machen, eigene Bilder einzeln zu verschlagworten. Die Anleitung zeigt, wie es geht.
"Google Fotos“ spürt in einer Fotosammlung selbst dann eine bestimmte Person auf, wenn zwischen den Aufnahmezeitpunkten viele Jahre vergangen sind. Diese Funktion ist in allen europäischen Ländern aus Datenschutzgründen gesperrt.
Es gibt freilich einen guten Grund, die Gesichtserkennung freizuschalten: Bequemlichkeit. Denn dank ihr muss man sich nicht die Mühe machen, eigene Bilder einzeln zu verschlagworten. Die Anleitung zeigt, wie es geht.
Um die Gesichtserkennung zu aktivieren, ist der Umweg über ein Smartphone oder Tablet-PC nötig. Die Idee ist, „Google“ vorzugaukeln, man sitze in Amerika, wo die Gesichtserkennung eingeschaltet ist. Dies erledigt eine Gratis-App. Dann richtet man ein Konto bei „Google Fotos“ ein, das alle Möglichkeiten bietet, die ein US-Amerikaner hat. Wenn das Konto angelgt ist, gilt die Gesichtserkennung global, egal wie und wo man „Google Fotos“ nutzt. Auch wenn es also vom heimischen Desktop-Rechner aufgerufen wird, ist die Funktion aktiviert.
Man installiert etwa über „Google Play“ ein so genanntes VPN-Programm, das einen anderen Standort vortäuscht. Das ist völlig legal. Gratis-Apps sind etwa „F-Secure Freedom“, „Tunnelbear“ oder „OpenVPN Connect“.