Erstellt von FOTO HITS-Redaktion
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Drohnen

Regeln für Europas Waldbrandgebiete

In zahlreiche Urlaubsländern am Mittelmeer kämpfen die Einheimischen mit schweren Waldbränden. Wer seine Drohne im Gepäck hat, sollte jetzt besonders vorsichtig sein, wie das Verbraucherportal Drohnen-Camp mitteilt. Denn sie kann den Luftraum für Löschflugzeuge und Rettungshubschrauber blockieren und so Rettungseinsätze verzögern. Dies kann Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. 

Bei einem Waldbrand sind gleichzeitig viele Luftfahrzeuge im Einsatz: Löschflugzeuge, Hubschrauber und die Aufklärungsdrohnen der Behörden selbst. Die Koordination läuft dabei nicht immer über eine einzige zentrale Stelle. Die Besatzungen der Löschflugzeuge fliegen oft in geringer Höhe, bei eingeschränkter Sicht durch Rauch und unter hoher Anspannung, weil sie sich voll auf ihre Aufgabe konzentrieren müssen. Für ein plötzlich auftauchendes Luftfahrzeug, das nicht Teil des Einsatzes ist, bleiben ihnen oft nur Sekunden, um zu reagieren.

Gesetze und Verordnungen

Die europäische Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 legt mit der Vorschrift SERA.3101 EU-weit den Grundsatz fest: Kein Luftfahrzeug darf so betrieben werden, dass Leben oder Eigentum Dritter gefährdet werden. Das gilt ausdrücklich auch für Drohnen, in allen Mitgliedstaaten. Wie die einzelnen Länder diesen Grundsatz für den Ernstfall Waldbrand konkretisieren, unterscheidet sich allerdings deutlich.

Frankreich hat mit seiner Luftfahrtbehörde DSAC einen eigenen Referenzwert speziell für Flächenbrände definiert: mindestens 5 NM (rund neun Kilometer) rund um den Brandherd und bis zu einer Höhe von 5.000 Fuß (1.500 Metern). Mehr dazu in der Übersicht zu den Drohnen-Gesetzen in Frankreich. Diese Zone ist bewusst großzügig bemessen, weil bei einem Waldbrand tieffliegende Löschflugzeuge und Hubschrauber über kilometerlange Anflugschneisen manövrieren.

Deutschland kennt keine speziell auf Waldbrände zugeschnittene Regel, sondern eine allgemeine, siehe auch die Drohnen-Gesetze in Deutschland: Nach § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) dürfen Drohnen nicht über Unfallorten oder Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben fliegen, dazu zählen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, und auch nicht innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern dazu.

Diese 100 Meter gelten für jeden BOS-Einsatz gleichermaßen, vom einzelnen Verkehrsunfall bis zum Großbrand. Sie stellen die gesetzliche Mindestanforderung dar. Gerade bei Waldbränden mit Löschflugzeugen und Hubschraubern sollten Drohnenpiloten jedoch deutlich mehr Abstand halten und sich konsequent an den Anweisungen der Einsatzkräfte sowie an möglichen temporären Flugbeschränkungen orientieren. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Einsatzleitung vor Ort ausdrücklich zustimmt. Verstöße können nach der Luftverkehrs-Ordnung mit einem Bußgeld geahndet werden, in schweren Fällen bis zu 50.000 Euro.

Spanien und Italien verzichten auf einen festen Referenzwert, siehe auch die Drohnen-Gesetze in Spanien. Die Luftfahrtbehörden AESA (Spanien) und ENAC (Italien) richten im Bedarfsfall temporäre Sperrzonen ein, die per NOTAM veröffentlicht und in Echtzeit über offizielle Apps wie ENAIRE Drones angezeigt werden. Piloten sind verpflichtet, diese Zonen vor jedem Flug selbst zu prüfen, eine pauschale Distanzangabe gibt es nicht.

Für Drohnenpilotinnen und -piloten bedeutet die uneinheitliche Rechtslage vor allem eines: Sich auf eine gemerkte Zahl zu verlassen, ist keine gute Strategie. Die deutschen 100 Meter sind ein rechtliches Minimum, kein Sicherheitsabstand für einen Löscheinsatz mit Flugzeugen. Wer sich in der Nähe eines Waldbrandes befindet, sollte unabhängig von den jeweiligen Mindestvorgaben großzügigen Abstand halten, aktuelle Behördeninformationen beachten und im Zweifel gar nicht erst starten.

In Kürze

In Deutschland: 100 Meter seitlicher Abstand zum Einsatzort ist die gesetzliche Untergrenze, nicht die Empfehlung. Ohne ausdrückliche Freigabe der Einsatzleitung gilt: nicht starten.

Das Flugverbot gilt in Frankreich nicht nur für die Brandstelle selbst: Löschflugzeuge fliegen für Wassernachschub oft kilometerweit zu Seen oder Flugplätzen mit Wassertanks, sogenannten Pélicandromes. Auch dort ist Vorsicht geboten, selbst wenn dort kein Rauch zu sehen ist.

Vor jedem Flug die landesspezifischen Kartendienste prüfen: in Deutschland das DIPUL-Kartenportal, in Frankreich das Portal der SIA, in Spanien und Italien ENAIRE Drones beziehungsweise D-Flight.

Kurzfristige Änderungen berücksichtigen: Veröffentlichte NOTAM, sichtbare Rauchentwicklung und Ansagen der Flugsicherung ernst nehmen und sofort befolgen.

Brände melden statt filmen: Wer selbst einen beginnenden Wald- oder Vegetationsbrand entdeckt, sollte unverzüglich die zuständigen Behörden verständigen und nicht versuchen, mit der Drohne eigene Aufnahmen anzufertigen.

Weitere Informationen zu Drohnenregeln in beliebten Urlaubsländern:

 

    In Deutschland: drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-deutschland/

    In Frankreich: drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-frankreich/

    In Spanien: drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-spanien/

    In Italien: drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-italien/

    Weltweit: 


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