Erstellt von FOTO HITS-Redaktion
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Geänderte Regeln für „Allgemeine Aufstiegserlaubnis“

Multikopter: 10 statt 5 Kilogramm

Wer für kommerzielle Anwendungen Lufbildfotos mit einem Multikopter aufnehmen möchte, benötigt eine allgemeine Aufstiegserlaubnis, die von den Behörden des jeweiligen Bundeslands vergeben wird, in dem geflogen werden soll. Bis auf Hamburg wird diese Erlaubnis in den Bundesländern üblicherweise für ein Jahr ausgestellt. Zusätzlich gilt: Überschreitet das Gesamtgewicht des Flugsystems die Fünf-Kilogramm-Marke, dann gilt bislang, dass vor jedem Flug eine separate Aufstiegserlaubnis von den Luftfahrtbehörden einzuholen ist (in Hamburg auch für Geräte unterhalb dieser Grenze).

Mit der „Neufassung der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)“ wird das jetzt modifiziert. In den „Nachrichten für Luftfahrer“ ist im www.drohnen-forum.de unter http://www.drohnen-forum.de/index.php/Attachment/17934-NfL-I-786-16-pdf/ zu lesen, dass die Grenze des Flugsystems auf zehn Kilogramm angehoben wird. Grundsätzlich gilt natürlich weiterhin, dass zudem eine Haftpflichtversicherung für den Kopter vorhanden sein muss.

Die neue Grenze ist für viele Profi-Fotografen relevant, die ihren Multikopter beziehungsweise „unbemanntes Flugsystem“ mit einer größeren SLR-Kamera betreiben wollen. Gemeinsam mit dieser Kamera überschreitet ein entsprechend leistungsstarker Multikopter mit schwereren Akku-Systemen und Kamera-Gimbal schnell die bisherige Fünf-Kilogramm-Grenze. Ein Beispiel für eine solche Gerätekonfiguration ist der DJI S1000+, der als Oktokopter gemeinsam mit einer filmenden Spiegelreflexkamera diese bisherige Grenze problemlos erreicht.


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