Erstellt von FOTO HITS-Redaktion
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Horch und Guck

Bundesnetzagentur geht gegen getarnte Kameras vor

Abhöranlagen (so genannte „Wanzen“) sind illegal, Ausnahmen sind durch weitere Gesetze geregelt. Allerdings ist unklar, ob auch getarnte Foto- und Filmkameras unter diese Paragrafen fallen. Die Frage kam aktuell auf, da die Bundesnetzagentur vermehrt gegen Spionagekameras vorgeht und erst jüngst 70 Fälle ins Visier nahm.

„Diese Kameras ermöglichen eine unbemerkte Fernüberwachung und gefährden dadurch ein unbeschwertes Privatleben. Wir gehen daher entschlossen gegen alle Beteiligten wie Hersteller, Verkäufer und Käufer dieser Kameras vor“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Juristisch relevant sind gemäß § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) dabei Kameras, die erstens einen Gegenstand wie einen Kugelschreiber, eine Uhr oder eine Brille vortäuschen und damit nicht erkennbar sind. Zweitens müssen sie die Daten übertragen können, etwa per WLAN. Das dürfte bei den typischen Gadgets, wie sie mancher Elektronikversand anbietet, gerade nicht der Fall sein. Denn der Gesetzgeber spricht explizit von „Sendeanlagen“ und „sonstigen Telekommunikationsanlagen“, die etwa eine Sprachaufzeichnung übertragen. Doch das tun die Kugelschreiberkameras gewöhnlich nicht – der Besitzer muss sie wieder einsammeln, um an den Speicher heranzukommen.

Allerdings betont das Gesetz den Schutz davor, dass das eigene Bild oder Wort unbemerkt aufgenommen wird. Daher könnte es „sonstige Telekommunikationsanlagen“ durchaus enger fassen. FOTO HITS behält die Entwicklung im Auge.


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