Report

Bild

Wege zum Profi, Teil 1

Top-Amateur

Wer Fotografie professionell betreibt, macht dies als Beruf oder aus Berufung. Er muss dafür weder mit einem Titel noch mit einem eigenen Studio prunken. Tatsächlich stehen jedem zahlreiche Wege offen, um die eigene Leidenschaft zu pflegen oder mit ihr sogar Geld zu verdienen. FOTO HITS zeigt sie in der vierteiligen Serie auf.

Einen Profifotografen erkennt man sofort: Er besitzt die dickste Kamera, bezahlt die schönsten Models, verfügt über ein hochmodernes Studio und begrüßt alle Promis per Handschlag. Da kann der kleine Amateur nicht mithalten. Demzufolge ist es auch kein Wunder, dass seine Bilder weniger schön sind. So weit das Klischee.

Tatsächlich können sich beide Fraktionen auf Augenhöhe begegnen. Ein Autodidakt, der verschiedene Genres mit viel Muße durchprobiert hat, übertrumpft sogar manchen Fotografenmeister, der am Fließband Passfotos produzieren muss. Jedem Freizeitfotografen stehen unzählige Wege offen, um das eigene Hobby auf ein höheres Niveau zu heben. 

Mit steigendem Können vervielfältigen sich die Chancen. Beispielsweise kann man eigene Bilder zu Geld machen, etwa über Stock-Foto-Agenturen. Doch lauern hier einige Fußangeln: Der Konflikt mit dem Fiskus und der Gewerbeaufsicht ist vorprogrammiert. Um ihn zu vermeiden gilt es, gesetzliche Grenzen zu beachten: Wer ohne anerkannte Ausbildung etwa Porträtaufnahmen anbietet, kann sich schnell vor Gericht wiederfinden. Eine  Übersicht über die verschiedenen Grenzen und Möglichkeiten geben die nachfolgenden Listen.

Gewerbliche Hochzeitsbilder
Nicht jedem Fotografen ist erlaubt, gewerblich etwa Hochzeitsbilder anzufertigen. Im Regelfall fordert der Gesetzgeber zumindest eine Anmeldung beim Gewerbeamt. Bild: Lindsey Child.

Ziel: Top-Amateur

Lobhudeleien über die eigenen Bilder kann man sich in jeder Online-Community abholen. Wer ernsthaft weiterkommen will, wagt sich ins „richtige Leben“.

  • Die klassische Weiterbildung läuft über Fotokurse, die private Anbieter, Kamerafirmen oder Volkshochschulen veranstalten. Wer einen Fotokurs in der Nähe sucht: Die Datenbank von FOTO HITS hilft dabei, einen passende zu finden. Die Ergebnisse dürfen in der Werbung oder für Öffentlichkeitsarbeit versilbert werden, da sie als „künstlerische Fotografie“ gelten – aber nur in diesem Bereich! Pass-, Kinder-, Porträt- und Hochzeitsaufnahmen gehören zum handwerklichen Bereich. Ihr Verkauf ist also für Amateure ohne Meisterbrief oder eine vergleichbare Ausbildung nur dann erlaubt, wenn sie ein Gewerbe anmelden. Der Terminus „vergleichbare Ausbildung“ ist allerdings recht weit gefasst, sodass es einige Schlupflöcher gibt.
    Doch auch Fotos etwa für die Öffentlichkeitsarbeit darf man nur bis zu einem gewissen Grad verkaufen. Hier sollte man es besser genau nehmen: Wenn Gerichte einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung feststellen, folgen unter Umständen hohe Bußgelder. Leider ist die Grenze zwischen Gelegenheitsverkauf und rechtlich eingeschränktem Gewerbe fließend (siehe FOTO HITS 4/2011). Wer mehr als nur gelegentliche Verkäufe tätigt, muss dies gemäß Paragraf 14 Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Behörde anzeigen. Außerdem ist eine Anmeldung beim örtlichen Finanzamt erforderlich.
  • Jeder kann sich bei einem Profi als Assistent bewerben. Ein Kellner etwa bat den berühmten Fotografen Jim Rakete, der gerade von der Zeitung „Die Welt“ interviewt wurde, um eine Assistenten-Stelle. Der Fragesteller kolportierte, dass Rakete ihm ganz selbstverständlich seine Telefonnummer gab. Doch sind Profis wählerisch: Sie benötigen einen zuverlässigen Mitarbeiter, der bestenfalls eine abgeschlossen Ausbildung mitbringt. Hobby-Fotografen wollen sie selten am Set, selbst wenn diese nur den Sun-Swatter halten. Zu groß ist die Gefahr, dass sie das Shooting ruinieren. 

Die Investition sollte sich im besten Fall amortisieren. Einen einfachen Zugang zum Fotomarkt ermöglichen Stock-Foto-Börsen. Diese „Online-Supermärkte“ für Bilder stellen das Material für Redaktionen oder Werbeagenturen bereit.

>> Weiter: als Beruf