Erstellt von FOTO HITS-Redaktion
| Kategorien:  Notizen  

Kennzeichnungspflicht für Retusche

Frankreich: Gegen den Magerwahn

Zum 1. Oktober 2017 tritt in Frankreich ein neues Gesetz in Kraft, nach dem jedes Bild mit dem Hinweis „photographie retouchée“ klar gekennzeichnet sein muss, wenn die abgebildete Person per Bildbearbeitungsprogramm retuschiert und ihre Körpermaße dadurch geändert wurden. Es geht also darum zu verdeutlichen, ob das Model mit digitalen Werkzeugen im Foto etwa schlanker oder größer gemacht wurde. Die Strafen für Veröffentlichungen entsprechender Bilder ohne einen solchen Hinweis können mehrere zehntausend Euro betragen.

Das Gesetz wurde in Kraft gesetzt, um die Magersucht zu bekämpfen. Digital retuschierte Fotos etwa in Modemagazinen dienen vielen junge Menschen als Vorbilder, sodass sie diesen – von der Realität mitunter sehr weit entfernten – Fotos und den damit verbundenen Schönheitsidalen nacheifern möchten.

Bereits seit Anfang des Jahres ist in Frankreich eine gesetzliche Regelung in Kraft, gemäß der Models eine Bescheinigung von einem Arzt benötigen, dass ihr Gesundheitszustand diese Arbeit zulässt. Ausschlaggebend ist dabei der „Body-Mass“-Index, der Körpergewicht in Relation zur Körpergröße angibt. Mit dieser Regelung will Frankreich verhindern, dass so genannte „Magermodels“ auf den Laufstegen zu sehen sind und somit ebenfalls gegen den Magerwahn vorgehen. Das jetzt im Oktober 2017 in Kraft tretende Gesetz ergänzt diese Regelung, in dem sie gegen entsprechende und künstlich erzeugte Abbildungen vorgeht.






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